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Informationen und Tips
zum Personalwesen, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung, Beitragssätzen u.ä.

Auch 2007 werden wieder Veränderungen wirksam, die wir Ihnen gerade zusammenstellen.

Über wesentliche Veränderungen ab 2005 haben wir Sie bisher schon informiert. Diese können Sie hier für 2005 und 2006 aber auch weiterhin nachlesen.

Wir haben Ihnen auch einige Hinweise zusammengestellt, die sich aus der Umsetzung der Agenda 2010 der Bundesregierung ergeben.

Es wurde im Vorfeld viel debattiert - auch kontrovers - über die Auswirkungen der Steuerreform - oder besser - des Teils des Reformpaketes, das ab 2004 wirksam wurde.

Was hat sich denn geändert und welche Auswirkungen gibt es tatsächlich in der Praxis ?

Hier einige Ergebnisse aus dem, was auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen wirkt und in welchem Maße. Zugegeben, dass die Wirkungen doch noch so spürbar sind, machte die Diskussion vorher kaum noch Glauben. Aber was ist denn bei den Alleinerziehenden (Steuerklasse 2) passiert ? War das so gewollt, dass es die sozial Schwächsten scheinbar am deutlichsten trifft ?

Auch anderes hat sich verändert. Bei manchen Sachverhalten wollen wir auch lediglich den aktuellen Stand oder die Entwicklung in den letzten Jahren aufzeigen:

In der Sozialversicherung wurden Beitragssätze, Bemessungsgrenzen u.ä. in der letzten Zeit des öfteren vom Gesetzgeber geändert. Haben Sie immer die aktuellen Werte parat?

Vergütungssätze, wie Sachbezugswerte, steuerfrei zu erstattende Spesensätze (Geschäfts- und Dienstreisen), steuerfreie Pauschbeträge u.a. wurden in letzter Zeit ebenfalls häufig geändert. Wir haben sie zusammengestellt.

Geringfügig und kurzzeitig Beschäftigte – welche Einkommensgrenzen und Regelungen für die Abrechnung sind gerade aktuell ? Achtung - Geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) sind aus dieser Beschäftigung heraus nicht krankenversichert. Für den Erwerb eines Rechtsanspruchs auf entsprechende Rentenzahlungen aus einer geringfügigen Beschäftigung sind erhöhte Beiträge abzuführen. Der AN hat darüber das Wahlrecht und der AG muss ihn darauf hinweisen.

Im Gegensatz zu den Geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobs) gibt es auch immer noch die Gruppe der Geringverdiener, die normal lohnversteuert und sozialversichert abgerechnet werden. Im Unterschied zu den Mini-Jobs sind die Geringverdiener sozialversichert - können also aufgrund ihrer Tätigkeit auch Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Dies sollte bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse bedacht werden!

Auch im Arbeitsrecht hat sich doch einiges verändert:

  • Rechtsanspruch auf Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Der Kündigungsschutz hat sich verändert. Er ist jetzt differenziert zu betrachten in Unternehmen mit bis zu 5 bzw. bis zu 10 AN.

Die betrieblichen Möglichkeiten der Altersvorsorge für Arbeitnehmer sind in der letzten Zeit mehrfach geändert worden, zuletzt mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) im Juni 2004.

Damit wird auch schrittweise die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger umgesetzt. Das bedeutet auch, dass in Zukunft alle Renten und Pensionen in gleichem Maße versteuert werden und zwar in Form einer nachgelagerten Versteuerung, die schrittweise über einen Zeitraum von 35 Jahren eingeführt wird. In Kurzform bedeutet das, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge nicht mehr besteuert werden, dafür aber die Einkünfte aus Renten und Pensionen.

Das betrifft auch die betriebliche Altersvorsorge.

Da es sich hier um Erkenntnisse und Ergebnisse unseres täglichen Arbeitsprozesses handelt, sind Änderungen und Ergänzungen nicht ungewöhnlich, sondern gewollt. Sehen Sie einfach wieder herein !

Bearbeitungsstand: 08.01.07